Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2024 · Steuerberater Michael Goller, Stuttgart

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Steuerberatungsverträge und sonstigen Aufträge zwischen Michael Goller, Steuerberater (nachfolgend „Steuerberater"), und seinen Mandanten.

(2) Abweichende Bedingungen des Mandanten gelten nicht, es sei denn, der Steuerberater hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Der Steuerberater erbringt seine Leistungen nach Maßgabe der Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), der Berufsordnung der Steuerberater sowie der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV).

§ 2 Abschluss des Mandatsverhältnisses

(1) Das Mandatsverhältnis kommt durch schriftlichen Steuerberatungsvertrag oder durch konkludentes Handeln (Beginn der Tätigkeit auf Wunsch des Mandanten) zustande.

(2) Angebote des Steuerberaters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(3) Der Steuerberater ist berechtigt, die Übernahme eines Mandats ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Leistungsgegenstand und Umfang

(1) Der Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Steuerberatungsvertrag. Zur laufenden Steuerberatung können insbesondere gehören:

(2) Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, sind nicht Vertragsbestandteil. Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(3) Der Steuerberater erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Rechtslage.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Mandanten

(1) Der Mandant ist verpflichtet, dem Steuerberater alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen, Belege und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Mandant hat den Steuerberater unaufgefordert über alle Vorgänge und Umstände zu informieren, die für die Auftragserfüllung relevant sein könnten, auch wenn deren steuerliche Bedeutung dem Mandanten nicht bekannt ist.

(3) Der Mandant hat auf Zwischenergebnisse, Rückfragen und Entwürfe innerhalb angemessener Frist zu reagieren.

(4) Der Steuerberater übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf unvollständigen, unrichtigen oder verspätet eingereichten Informationen oder Unterlagen des Mandanten beruhen.

§ 5 Vergütung

(1) Die Vergütung des Steuerberaters richtet sich nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) in der jeweils gültigen Fassung, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei Leistungen, die nicht von der StBVV erfasst werden, gilt eine Pauschalvergütung oder ein Stundenhonorar nach gesonderter Vereinbarung.

(2) Der Steuerberater ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen und Abschlagsrechnungen zu stellen.

(3) Rechnungen des Steuerberaters sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Steuerberater berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen.

(5) Aufwendungen und Auslagen (Reisekosten, Kommunikationskosten, Beglaubigungsgebühren etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 6 Verschwiegenheitspflicht

(1) Der Steuerberater ist zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen verpflichtet, die ihm im Rahmen der Berufsausübung bekannt werden (§ 57 Abs. 1 StBerG). Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses.

(2) Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind gesetzlich normierte Auskunfts- und Mitteilungspflichten (z. B. §§ 138 ff. AO, Geldwäschegesetz).

(3) Mitarbeiter des Steuerberaters sind gleichermaßen zur Verschwiegenheit verpflichtet.

§ 7 Haftung

(1) Der Steuerberater haftet für Schäden aus der Verletzung von Pflichten aus dem Steuerberatungsvertrag und aus unerlaubter Handlung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sofern es sich nicht um die Verletzung von Pflichten handelt, auf deren Erfüllung der Mandant besonders vertraut hat oder vertrauen durfte.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Steuerberaters, soweit gesetzlich zulässig, auf die Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung nach § 67 StBerG begrenzt. Die Mindestversicherungssumme beträgt derzeit 250.000 Euro für den Einzelfall.

(3) Schadensersatzansprüche des Mandanten verjähren in drei Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Mandant von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch in fünf Jahren ab der schadensverursachenden Handlung (§ 68 StBerG).

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

§ 8 Nutzung von EDV und DATEV

(1) Der Steuerberater ist berechtigt, für die Ausführung des Auftrags externe Datenverarbeitungsunternehmen einzusetzen, insbesondere die DATEV eG als Rechenzentrum. Mit dem Abschluss des Steuerberatungsvertrags erteilt der Mandant seine Einwilligung hierzu.

(2) Der Steuerberater schließt mit der DATEV eG und anderen Auftragsverarbeitern Verträge gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(3) Für den Mandantenzugang zu Portalen (DATEV Unternehmen online, Mandantenportal) gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Dienstleister.

§ 9 Fristen und Termintreue

(1) Der Steuerberater wird Arbeiten fristgerecht erledigen, sofern ihm alle notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig vorliegen. Für Fristverzögerungen, die auf verspätete Mitwirkung des Mandanten zurückzuführen sind, übernimmt der Steuerberater keine Haftung.

(2) Steuerliche Fristen (Steuererklärungsfristen, Einspruchsfristen, Zahlungsfristen) sind dem Steuerberater rechtzeitig mitzuteilen. Die Überwachung von Fristen setzt die vollständige Mandatserteilung voraus.

(3) Der Steuerberater wird den Mandanten über drohende Fristversäumnisse informieren, sobald diese bekannt werden.

§ 10 Kündigung des Mandatsverhältnisses

(1) Das Mandatsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im Steuerberatungsvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Steuerberater liegt insbesondere vor, wenn der Mandant trotz Mahnung mit der Vergütung in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten dauerhaft verletzt.

(3) Bei Beendigung des Mandatsverhältnisses händigt der Steuerberater dem Mandanten alle ihm übergebenen Unterlagen und Belege aus. Eigene Arbeitsergebnisse (Handakten) verbleiben beim Steuerberater, können jedoch in Kopie angefordert werden.

(4) Mit der Kündigung fällig gewordene Vergütungsansprüche bleiben bestehen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist Stuttgart, sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(5) Für Verbraucher gilt § 36 VSBG: Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Steuerberater Michael Goller

Königstraße 28 · 70173 Stuttgart

Telefon: +49 176 15796128 · info@steuerberater-goller.de